Friedensrichter (im Ehrenamt) gesucht
Ehrenamtliche/r Friedensrichter/in und Stellvertreter/in werden gesucht

In der Gemeinde Krauschwitz ist für die Amtszeit 01.09.2023 bis 31.08.2028 wieder ein/e Friedensrichter/in und Stellvertreter/in zu wählen.
Was machen Friedensrichter?
Die Aufgabe des/r Friedensrichter/in besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten - vermögens- und strafrechtlicher Art - zu schlichten und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen. Die Aufgabenpalette ist vielfältig, wie beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, aber auch Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung und Sachbeschädigung.
Der/die stellvertretende Friedensrichter/in führt in Verhandlungen vor dem Friedensrichter das Protokoll und vertritt den Friedensrichter bei Abwesenheit bzw. Verhinderung.
Friedensrichter und Stellvertreter werden für fünf Jahre vom Gemeinderat gewählt und können auch wiedergewählt werden. Das Friedensrichteramt ist ein Ehrenamt, für das eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
Wer kann Friedensrichter werden?
Der/die Friedensrichter/in muss nach seiner/ihrer Persönlichkeit und nach seinen/ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Für die Tätigkeit als Friedensrichter gelten gemäß § 4 des aktuellen Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes folgende Ausschlussgründe:
Friedensrichter kann nicht sein, wer
1. als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist;
2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
3. das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist.
Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen
beschränkt ist.
Friedensrichter soll nicht sein, wer
1. zu Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird;
2. nicht mit Hauptwohnsitz im Bezirk der Schiedsstelle wohnt;
3. gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder
4. für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war.
Bei ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und Massenorganisationen, der bewaffneten Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger staatlicher oder gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der ehemaligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern der Ministerien und Räten der Bezirke, Mitgliedern der SED-Bezirks- und Kreisleitungen, Mitgliedern der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaftern und Leitern anderer diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen wird vermutet, dass sie die als Friedensrichter notwendige Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung kann widerlegt werden.
Wie wird man Friedensrichter?
Interessenten an einer Tätigkeit als Friedensrichter für den Schiedsstellenbezirk Krauschwitz werden hiermit aufgefordert, sich zu bewerben.
Ab sofort liegen in der Gemeindeverwaltung Formblätter zur Bewerbung bereit.
Die Formblätter stehen auch auf der Homepage der Gemeinde „www.krauschwitz.de“ unter „Rathaus / Onlineanträge/Formulare“ und „Unsere Gemeinde / Aktuelles“ als PDF-Datei „Friedensrichter_Bewerbungsformular_2023“ bereit.
Neben den Angaben zu Name, Vorname, Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort Wohnanschrift, Familienstand, Beruf, Staatsangehörigkeit, in Gemeinde Krauschwitz wohnhaft seit ... ist als Bestandteil der Bewerbungsunterlagen eine Erklärung abzugeben, dass keiner der aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt sowie die Einwilligung zu erteilen, dass Auskünfte beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes eingeholt werden dürfen.
Die unterschriebene Bewerbung reichen Sie bitte schriftlich bis 19.06.2023 bei der Gemeindeverwaltung Krauschwitz, Geschwister-Scholl-Straße 100, 02957 Krauschwitz i.d. O.L., Herrn Schindler (Tel.: 035771/525-39, Mail: iv@gemeinde-krauschwitz.de) ein.
Der Gemeinderat Krauschwitz wird die Friedensrichterwahl voraussichtlich in der Sitzung am 18.07.2023 vornehmen.