Öffentlicher Hinweis Reg.-Nr.: 350-2025 vom 14.05.2025

Information an Land- bzw. Forstwirte und
Land- bzw. Forstwirtschaftsbetriebe

Über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemeinde Krauschwitz i.d. O. L. Größe
in ha
Nutzungsart gem. Angaben im Vertrag / Katasterkarte
Teil 1    
Gemarkung Pechern
Flur 4
1,2532 Waldfläche
Teil 2    
Gemarkung Skerbersdorf
Flur 1
1,1570 1,0052 ha LN (Grünland)
0,1518 ha Waldfläche
  0,0710 LN (Grünland)
  2,2290 1,4651 ha LN (Grünland)
0,7347 ha Waldfläche

Weitere ggf. notwendige Angaben (u.a. Flurstückbezeichnung) sind in der Genehmigungsbehörde zu erfragen bei:

Frau Seidel (Tel.: 03581 663 3511) oder
Herrn Pohl (Tel.: 03581 663 3510) oder

per Mail: agrarstruktur@kreis-gr.de

➔Leistungsfähige landwirtschaftliche Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Teiles 1 und 2 interessiert wären,

➔Leistungsfähige forstwirtschaftliche Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Teiles 1 interessiert wären,

➔Leistungsfähige landwirtschaftliche Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Teiles 2 interessiert wären,

wird Gelegenheit gegeben, dem

Landratsamt Görlitz
Dez. III/ Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Sachgebiet Geschäftsstelle Gutachterausschuss/ Agrarstruktur
Postfach 300 152
02806 Görlitz

bis zum 06.06.2025 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen,
welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit für den gesamten Vertragsumfang anbieten würden.
Hinweise:
Einem Erwerbsinteresse ist die Selbstauskunft zur Ermittlung der Aufstockungs-bedürftigkeit hinzuzufügen. Das Formular finden Sie auf der Internetseite beim Landkreis Görlitz bzw. unter folgendem Link:
https://www.kreis-goerlitz.de/Amtliches/Amtliche-BekanntmachungenLK.htm/01-Aktuelles/Dienstleistungen/Oeffentlicher-Hinweis.html

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung eines Erwerbsinteressenten keinerlei Erwerbsansprüche begründet und den Absender nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren macht.
gez. Seidel
SB Agrarstruktur